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  •  Der Fotograph stellt dem Veranstalter die bearbeiteten Fotos/Videos spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung zur Verfügung!
  •  Der Fotograph haftet für sich und seine Begleitperson!
  •  Bei Schäden durch den Fotographen haftet dieser selbst und nicht der Veranstalter!
  •  Fotographieren am gesamten Gelände auf eigene Gefahr! 
  •  Der Fotograph bringt sein Logo an der unteren Seite der Fotos an! 
  •  Der Fotograph, wie auch seine Begleitperson müssen die Akkreditierung immer sichtbar tragen!
  •  Es gibt keine Bezahlung für die Fotos, da der Fotograph vom Veranstalter den Eintritt für 2 Personen erhalten hat!
  •  Die Fotorechte für die am Event entstandenen Fotos liegen bei der „••lowscty••“
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